 |
|
|
1. Ein durch das Auge vermittelter Sinneseindruck. Im Spektrum des Sonnenlichts sind alle dem menschlichen Auge wahrnehmbaren Einzelfarben enthalten. Schwarz und Weiß, die nicht im Spektrum vorkommen, werden als "farblos" bezeichnet. Die Mischung farbiger Lichtstrahlen nennt man additive Farbmischung.
2. materieller Stoff zur Darstellung von Farbe. z. B. Druckfarbe. Mischungen mit Körperfarben (Druckfarben) bezeichnet man als subtraktive Farbmischung. Dabei können helle und dunkle, reine und gebrochenen Töne entstehen. Farbe definiert sich durch die Größen Farbton, Sättigung, Helligkeit. Vgl. Druckfarben |
|
|
|
|
 |
|